Volksbegehren
Das Aktionsbündnis für das Volksbegehren „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ ist auf
die Einladung der Ortsgruppe Bund Naturschutz in Feucht gegründet worden.
Für Bund Naturschutz ist sicher, dass wir mit dem Boden, dem Wasser und Artensterben
so nicht weitermachen können. Dabei ist es auch für uns klar, dass die Landwirte auch
auf Weltmärkten konkurrieren müssen, wobei der Artenschutz immer weiter ausgehebelt wird.
Bund Naturschutz fördert Umschichtung der Agrarförderung von Direktzahlung auf die Förderung der ländlichen Entwicklung.
Das Volksbegehren macht den Landwirten Angebote um Ökologie und Ökonomie zusammenzubringen und bringt mehr Geld für eine nachhaltige Landwirtschaft zu den Landwirten, die Biodiversität schaffen als eine ihrer Zukunftsaufgaben begreifen.
Wenn das Volksbegehren erfolgreich wird, bekommt Bayern das
fortschrittlichste Naturschutzgesetz Deutschland. Auch nachfolgende Generationen sollen Vogelstimmen nicht als Klingelton auf dem Smartphone hören.
Über das Volksbegehren „Artenvielfalt- Rettet die Bienen“ haben wir auch als Volksbegehren „Rettet die Bienen und die Bauern“ gesprochen.
Artenvielfalt nützt der Landwirtschaft, deswegen unterstützen das VB bäuerliche Verbände wie AbL, Imker und viele Biolandwirte.
Allerdings gibt es auch Themen, die vom Bayerischen Bauernverband kritisch angesehen werden.
Bund Naturschutz hat zu diesen Themen entsprechend Positionen bezogen und ich möchte heute zu den einigen dieser sehr wichtigen Themen diese Position weitergeben.
Thema:
„Volksbegehren setzt die Grundlage der Förderungen auf`s Spiel „
Nach der Vorgaben der Bayerischen Verfassung darf der Gesetzvorschlag eines Volksbegehrens nicht in die Haushalthoheit eingreifen.
Mit dem Volksbegehren geben die Bürger ihrem Parlament und der bayerischen Staatregierung lediglich Zielvorgaben in Form eines Gesetzes vor. Der Gestaltungspielraum der Politik wird dann dadurch nicht eingeschränkt.
Beim von BUND vorgeschlagenem Gesetztext handelt sich nur um Zielvorgaben. Die Staatregierung muss Instrumente (z.B. Entschädigungen, Förderprogramme, Ausgleichzahlungen, etc.) zur Umsetzung beschließen.
Thema:
Vorgaben des VB zum Umfang Ökolandbau gehen an der Sache vorbei.
Für BN sind die Inhalte (20% Ökolandbau bis 2025 und 30% bis 2030) eine Zielvorgabe, die bei einem Wachstum der Bio- Branche, realistisch erscheinen. Die Initiative“ BioRegio Bayern 2020“ der bayerischen Staatsregierung und der Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern sehen ähnliche Ziele bereits vor.
Zitat Koalitionsvertrag , Seite 26.
„Die bundesweite Spitzenposition Bayerns im ökologischen Landbau wollen wir kraftvoll ausbauen. Wir wollen den Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Bayern mittelfristig verdoppeln“
Dabei sind die Zuwachsraten bei Ökolebensmitteln seit Jahren zweistellig.
Sogar Lidl wirbt jetzt mit Anzeigenkampagnen für Biomilch,
Überkapazitäten 2016/2017 bei Biomilch waren durch massiven Preisverfall der konventionellen Milch bedingt, und dadurch haben viele Bauern innerhalb einer kurzen Zeitspanne umgestellt. Mittlerweile nimmt der Markt wieder Bio- Milchkontingente auf.
Leider ist bei vielen anderen Produkten (Getreide, Gemüse) der Bedarf an Ökolebensmitteln nicht gedeckt und Bayern ist zum Import gezwungen.
Und übrigens unser Nachbar, das Das Land Österreich hat mit 27% Ökobauland und einer florierenden Bio- Landwirtschat uns vorgeführt, das es auch anders gehen kann.
Die LVÖ – Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern ( Dachverband der bayerischen Öko- Landbauverbände) ist Unterstützer des VB. Die Sorgen konventioneller Landwirte um die Biomärkte sind also völlig unbegründet.
Ökolandbau und eine kleinräumige Landwirtschaft ist keine Nische sondern der richtiger Weg und muss der Staat fördern.
Thema:
Abkehr vom Weg der Freiwilligkeit, Kooperation vor „ neue Reglementierung“
Die desolat Situation der Artenvielfalt in den offenen bayerischen Agrarlandschaften ist wesentlich dadurch verursacht , dass man seit 25 Jahren nur den „kooperativen Weg der Freiwilligkeit“ geht, statt auf einen starken ordnungsrechtlichen Naturschutz zu setzen.
Das Volksbegehren setzt weiter auf finanzielle Anreize und Freiwilligkeit, aber gibt besseren und dringend notwendigen rechtlichen Rahmen im Naturschutzgesetz vor, um den Artenschwund zu stoppen.
Das neue Naturschutzgesetz wird auch Anlass sein, dass die Bayerische Staatsregierung attraktivere Förderprogramme aufstellen muss.